In letzter Zeit ist kaum jemand um das Thema Datenschutz und DSGVO herumgekommen. So wurden beispielsweise viele Studierende gebeten, erneut ihre Erlaubnis für den Erhalt von Newslettern und Ähnlichem zu erteilen. Der Grund dafür ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Was ihr dazu wissen müsst, lest ihr im Folgenden.
Ein Gastbeitrag von Laura Gosemann
Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. [Werbung, da Kooperationslink vorhanden]
Prinzipiell sind die Richtlinien nach der DSGVO immer dann relevant, wenn Verbraucher ihre personenbezogenen Daten in irgendeiner Form angeben müssen. Egal, ob es sich dabei um einen Online-Kauf oder eine Anmeldung für eine Klausur handelt – die Informationen werden stets gesammelt und gespeichert. In solch einem Fall bestehen bestimmte Betroffenenrechte.
Welche Rechte habe ich?
- Auskunftsrecht: Der oder die Studierende hat das Recht, Details über die Umstände der Datenverarbeitung zu erfahren. Auf eine entsprechende Anfrage muss das Unternehmen maximal innerhalb eines Monats – nach Möglichkeit auf elektronischem Weg – reagieren.
- Recht auf…
- …Löschung: Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Verbraucher das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen.
- …Datenübertragbarkeit: Der Nutzer kann vom Unternehmen die Aushändigung oder auch die Weitergabe seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format an ein anderes Unternehmen fordern.
- …Einschränkung der Verarbeitung: Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann die Verarbeitung auf Anfrage eingeschränkt werden.
- …Berichtigung: Besitzt das Unternehmen falsche oder veraltete Informationen, hat der Nutzer das Recht, eine Berichtigung zu verlangen.
- Widerspruchsrecht: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Verbraucher der Verarbeitung seiner Daten widersprechen.
Wann bin ich von der DSGVO betroffen?
Studierende müssen sich unter Umständen auch selbst an die Vorgaben aus der DSGVO halten. Das kann zum Beispiel bereits beim Posten von Fotos in den sozialen Netzwerken der Fall sein oder auch beim Bloggen. Denn ein Bild zählt ebenso zu den personenbezogenen Daten wie der Name oder die Adresse eines Individuums. Schon das Aufnehmen eines Fotos, nicht mehr allein die Veröffentlichung, bedarf daher bereits der Einwilligung des Betroffenen. Wer nur zu privaten Zwecken Bilder von Freunden und der Familie schießt, muss sich keine Gedanken machen. Blogger, Influencer, Fotografiestudenten und Ähnliche dagegen sollten sich dieser Regelung bewusst sein. Im Grunde wird dabei auch ein Verfahrensverzeichnis verpflichtend anzulegen, in dem dokumentiert wird, wann welche Kategorie von Daten zu welchem Zweck und mit welcher Notwendigkeit erhoben worden sind.
Was gilt beim Erhalt von Newslettern?
Nahezu jeder Student erhält tagtäglich Newsletter, zum Beispiel vom Telefonanbieter, dem Lieferservice oder der Uni-Zeitung. Bevor diese Art von Online Marketing betrieben wird, benötigt das Unternehmen jedoch die eindeutige und freiwillige Erlaubnis des Empfängers, weshalb die meisten auf Nummer sicher gehen und seit Einführung der DSGVO erneut nachfragen. Neue Newsletter-Anmeldungen müssen über ein Double-Opt-in-Verfahren erfolgen. Dabei muss der oder die Studierende nur die notwendigen Angaben, sprich seine E-Mail-Adresse, hinterlassen und anschließend nochmals einen Link in einer Bestätigungsmail anklicken. Wer keinen Newsletter mehr erhalten möchte, soll sich dagegen so simpel wie möglich mittels nur eines Klicks aus der Mailing-Liste wieder austragen können.
Was muss ich in sozialen Netzwerken beachten?
Grundsätzlich ändert sich für Social-Media-Nutzer erst einmal nichts. Die Plattformen dagegen müssen ihre Nutzungsbedingungen anpassen und neue Einverständniserklärungen einholen, sobald sie die Daten an andere Netzwerke und Apps weitergeben wollen.
Problematisch ist dabei allerdings das Kopplungsverbot. Laut DSGVO darf das Zustandekommen eines Vertrages nicht von der Erlaubnis der Datenerhebung abhängig gemacht werden. Facebook und andere soziale Netzwerke verstoßen noch gegen diese Forderung. Aufgrund dessen sind bereits kurz nach Inkrafttreten der DSGVO die ersten Abmahnungen verschickt worden.
Weitere Informationen rund um die DSGVO und die Betroffenenrechte bietet Ihnen der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seiner kostenfreien Ratgeberplattform.
Noch Fragen?
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Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Thema Datenschutz. Wenn ich als Student eine Umfrage für meine Hausarbeit starten möchte und im Prinzip nur Personen aus meinem Bekanntenkreis teilnehmen lasse, muss ich hierfür auch eine Datenschutzerklärung verfassen? Ich freue mich über eine Antwort.
Hallo Philip,
ich darf keine Rechtsberatung leisten, da ich keine Juristin bin.
Generell gilt: Hol dir von allen Personen die Erlaubnis ein, ihre Daten veröffentlichen zu dürfen oder anonymisiere die Ergebnisse.
Viele Grüße
Marie