Ein Gastbeitrag von Alexander Kretschmar, Berufsverband der Rechtsjournalisten
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Die digitale Revolution der letzten Jahrzehnte hat zweifellos ein neues Zeitalter eingeläutet. Das sollte vor allem den Älteren unter euch klar werden, wenn sie an ihre Kindheit zurückdenken. Wenn ihr – wie ich – eure Kindheit in den 90ern verbracht habt, dann habt ihr einen Teil des Umschwungs noch hautnah miterlebt.
Ihr seid vermutlich nach der Grundschule nach Hause gekommen, habt euch mit eurem pixeligen Gameboy auf die Couch gesetzt und nur mit halbem Ohr eine Diskussion eurer Eltern über dieses neue „Internet“ mitbekommen, das sich eure Tante gekauft haben soll. Ob sich das wohl durchsetzt?
Mit zwölf Jahren habt ihr dann stolz euren Klassenkameraden euer Nokia-Handy gezeigt, mit dem ihr von nun an jederzeit erreichbar sein solltet. Vier Jahre später hatten Handys dann auf einmal Internetanschluss, konnte Videos abspielen und verschicken und kündigten verheißungsvoll die Ankunft des digitalen Zeitalters an – mit einer Entourage aus sozialen Netzwerken, Clouds, Jobbörsen und schier unlöschbaren Bilderstrecken.
Der Berufseinstieg im digitalen Zeitalter
Frischen Absolventen und Berufseinsteigern stellen sich daher heute andere Hürden in den Weg als noch vor einigen Jahren. Neben einem Lebenslauf und dem Bewerbungsschreiben muss auch eine Online-Präsenz gepflegt werden. Dabei verschwimmt leicht Berufliches mit Privatem. Wenn ihr also vorhabt, den sicheren Hafen der Universität zu verlassen und in die raue See der Jobsuche zu stechen, solltet ihr einige Tipps zur Medienkompetenz beherzigen.
Präsentation ist (fast) alles
Wenn Personaler eine Bewerbung interessant finden, wird es sie auch interessieren, wie sich die BewerberIn im Internet präsentiert. Bei eurer Darstellung in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram solltet ihr also immer darauf achten, euch bewusst zu präsentieren. Partyfotos, -videos und andere Posts, die euch unvorteilhaft darstellen, sollte der Arbeitgeber nicht zu Gesicht bekommen. Anstatt die Fotos zu löschen, könnt ihr euer Profil und seine Inhalte aber auch einfach auf „Privat“ stellen.
Für viele wirkt die Vorstellung, der potenzielle Arbeitgeber gehe durch die eigene Social-Media-Präsenz, wie ein Eingriff in die Privatsphäre. Tatsächlich hat die Politik im Jahr 2010 einen Versuch unternommen, die Nutzung des Internets zur Überwachung von Angestellten und Bewerbern durch Arbeitgeber einzuschränken. Das „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ trat aber nie in Kraft.
In der Regel erwarten Personaler aber nicht von euch, euer Facebook-Profil zu einem zweiten LinkedIn-Profil zu machen. Ein solches Konto wirkt oft falsch, unpersönlich und sagt wenig über euch aus. Wenn ihr euch entscheidet, eure Profile bewusst öffentlich zu halten, solltet ihr versuchen, diese möglichst glaubhaft zu gestalten. Greift anstatt eines klassischen Bewerbungsfotos als Profilbild zum Beispiel zu einem unverfänglichen Freizeitfoto, das euch beim Sport oder einem weiteren Hobby zeigt. So demonstriert ihr Engagement außerhalb des professionellen Umfelds.
Privates von Beruflichem trennen
Generell seid ihr immer gut beraten, wenn ihr versucht, eure professionellen und privaten Accounts so gut wie möglich zu trennen. Das ist nicht so leicht. Zum einen reicht eine einfache Suche nach eurem Namen oft aus, um alle Accounts zu finden. Zum anderen sind viele Seiten darauf ausgelegt, eure Profile mit möglichst vielen, weiteren Plattformen zu verbinden. So habt ihr oft die Möglichkeit, euch bei Plattformen über Facebook anzumelden, anstatt mühsam ein neues Konto zu erstellen.
Für die Unternehmen ist dies von Vorteil, da sie durch die Verlinkungen ihre Reichweite erhöhen. Für euch geht dadurch aber die Trennung von Privatem und Geschäftlichem verloren. Bemüht euch deshalb um getrennte Konten.
Eine weitere Möglichkeit ist, bei privat genutzten Seiten einen falschen Namen anzugeben, sodass ihr für Personaler nicht auffindbar seid. Obwohl dies in vielen Fällen eine gute Idee ist, sollte euch bewusst sein, dass einige Seiten – wie Facebook – dies in ihren Geschäftsbedingungen ausdrücklich verbieten. Sollte ein Verdacht bestehen, dass ihr einen falschen Namen angebt, kann euer Account gesperrt werden.
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